Tarifabschluss 2022 und weitere Neuregelungen in den AVR

Die AK DWBO hat vor einigen Tagen das Ergebnis der Tarifverhandlungen für das Jahr 2022 vorgelegt.

Die Regelungen im Kurzüberblick:

  • Entgelterhöhungen

+ 1,6 % zum 1. Januar 2022

+ 0,6 % zum 1. Oktober 2022

  • Urlaub

30 Tage Erholungsurlaub für alle. Es gibt Besitzstandsregelungen, für die, die nach der alten Regelung bessergestellt sind.

  • Zusatzurlaub aus Nachtarbeit.

Ab 2022 entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub im laufenden Kalenderjahr und nicht wie bisher im darauffolgenden Jahr. Er muss dann auch im laufenden Kalender genommen werden.

Damit entsteht 2022 ein (einmaliger) Anspruch auf doppelten Zusatzurlaub, nämlich dem aus 2021 und dem aus 2022.

  • Weitere Erfahrungsstufen ab 2023

Für die Entgeltgruppe 1 bis 4 wird eine Erfahrungsstufe 2 und für die Entgeltgruppen 5 – 13 eine Erfahrungsstufe 3 eingeführt. Diese erreicht man nach 48 Monaten Verweildauer in der vorherigen Erfahrungsstufe. Die Entgelte der neuen Erfahrungsstufen werden nach einer recht komplizierten Berechnung bis 2026 stufenweise angehoben.

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