Tarifabschluss 2025

Die wesentlichen Regelungen:

  • Tariferhöhung um 4,5 % zum 1. April 2025
  • Tariferhöhung um 3 % zum 1. Juli 2025
  • Höhere Gutschriften für freiwilliges “Kommen aus dem Frei” und zukünftig auch für jeden vom Dienstgeber veranlassten Diensttausch.
Normale DiensteDienste an Samstagen,
Sonntagen oder Feiertagen
1. Dienst im Monat50 €60 €
2. Dienst im Monat60 €70 €
Ab dem 3. Dienst im Monat70 €80 €
  • Ab 2026 gibt es einheitlich 31 Tage Urlaub im Jahr für alle Mitarbeitenden. Besitzstände bleiben gewahrt.
  • Der gesamte Tarifabschluss im Wortlaut:

Tarifabschluss 2023 / 24

Die wesentlichen Regelungen:

  • Tariferhöhung um 4 % zum 1. Januar 2023
  • Tariferhöhung um 1,5 % zum 1. September 2023
  • Tariferhöhung um 2,5 % zum 1. Januar 2024
  • Monatliche Zulage für Pflegetätigkeiten i.H.v. 150 € für die Entgeltgruppen 3 und 4 zum 1. Januar 2023 und Dynamisierung dieser Zulage ab 1. September 2023.
  • Monatliche Zulage für Fachkräfte in der Entgeltgruppe 7 i.H.v. 25 % der Differenz zur Entgeltgruppe 8 zum 1. Januar 2023.
  • Monatliche Zulage für Fachkräfte in der Entgeltgruppe 7 i.H.v. 50 % der Differenz zur Entgeltgruppe 8 zum 1. Januar 2024
  • Erhöhung der Schichtzulage auf 50 € zum 1. Januar 2024 und Dynamisierung der Zulage.
  • Tarifliche Zuschläge für den 24. Dezember ab 14 Uhr i.H.v. 45 % ab 2023. Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, beträgt der Zuschläge ganztägig 60 %.
  • Verbesserung der Jubiläum-Zuwendungen zum 1. Januar 2023.
  • Nachtstunden, die zum Erreichen des Zusatzurlaub nicht benötigt werden, werden ins nächste Jahr übertragen.
  • Der gesamte Tarifabschluss im Wortlaut:

Tarifabschluss 2022 und weitere Neuregelungen in den AVR

Die AK DWBO hat vor einigen Tagen das Ergebnis der Tarifverhandlungen für das Jahr 2022 vorgelegt.

Die Regelungen im Kurzüberblick:

  • Entgelterhöhungen

+ 1,6 % zum 1. Januar 2022

+ 0,6 % zum 1. Oktober 2022

  • Urlaub

30 Tage Erholungsurlaub für alle. Es gibt Besitzstandsregelungen, für die, die nach der alten Regelung bessergestellt sind.

  • Zusatzurlaub aus Nachtarbeit.

Ab 2022 entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub im laufenden Kalenderjahr und nicht wie bisher im darauffolgenden Jahr. Er muss dann auch im laufenden Kalender genommen werden.

Damit entsteht 2022 ein (einmaliger) Anspruch auf doppelten Zusatzurlaub, nämlich dem aus 2021 und dem aus 2022.

  • Weitere Erfahrungsstufen ab 2023

Für die Entgeltgruppe 1 bis 4 wird eine Erfahrungsstufe 2 und für die Entgeltgruppen 5 – 13 eine Erfahrungsstufe 3 eingeführt. Diese erreicht man nach 48 Monaten Verweildauer in der vorherigen Erfahrungsstufe. Die Entgelte der neuen Erfahrungsstufen werden nach einer recht komplizierten Berechnung bis 2026 stufenweise angehoben.