Die wesentlichen Regelungen:
- Tariferhöhung um 4 % zum 1. Januar 2023
- Tariferhöhung um 1,5 % zum 1. September 2023
- Tariferhöhung um 2,5 % zum 1. Januar 2024
- Monatliche Zulage für Pflegetätigkeiten i.H.v. 150 € für die Entgeltgruppen 3 und 4 zum 1. Januar 2023 und Dynamisierung dieser Zulage ab 1. September 2023.
- Monatliche Zulage für Fachkräfte in der Entgeltgruppe 7 i.H.v. 25 % der Differenz zur Entgeltgruppe 8 zum 1. Januar 2023.
- Monatliche Zulage für Fachkräfte in der Entgeltgruppe 7 i.H.v. 50 % der Differenz zur Entgeltgruppe 8 zum 1. Januar 2024
- Erhöhung der Schichtzulage auf 50 € zum 1. Januar 2024 und Dynamisierung der Zulage.
- Tarifliche Zuschläge für den 24. Dezember ab 14 Uhr i.H.v. 45 % ab 2023. Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, beträgt der Zuschläge ganztägig 60 %.
- Verbesserung der Jubiläum-Zuwendungen zum 1. Januar 2023.
- Nachtstunden, die zum Erreichen des Zusatzurlaub nicht benötigt werden, werden ins nächste Jahr übertragen.
- Der gesamte Tarifabschluss im Wortlaut: