Urlaubsberechnung

Seit 1. Januar 2022 erhalten alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen einheitlich Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Dieser setzt sich zusammen aus dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen sowie einem Mehrurlaub von 10 Tagen.

Ab 1. Januar 2026 erhalten alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen einheitlich Urlaubsanspruch von 31 Tagen. Dieser setzt sich zusammen aus dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen sowie einem Mehrurlaub von 11 Tagen.

Höhere Urlaubsansprüche aus früheren Urlaubsregelungen bleiben nach der Besitzstandsregelung erhalten.

Urlaubsberechnung nach Besitzstandsregelung.