Überlastungsanzeige

Ein Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn irgendein Umstand zu unmittelbaren und erheblichen Gefahren für Personen führt. Denn nur, wenn der Arbeitgeber darüber Kenntnis erlangt, kann er auch personell, technisch oder arbeitsorganisatorisch entgegenwirken. Außerdem trägt der Arbeitnehmer das Haftungsrisiko, wenn eine solche Meldung an den Arbeitgeber unterbleibt.

In einer Überlastungsanzeige stellt ihr der Dienststellenleitung oder dem unmittelbaren Vorgesetzten schriftlich dar, dass trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Arbeit die Sicherheit und Gesundheit von BewohnerInnen oder MitarbeiterInnen objektiv in konkreten Situationen nicht mehr sichergestellt und einzelne Tätigkeiten nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Eine Überlastungsanzeige sollte mit anderen Kollegen und der MAV abgestimmt sein und bereits ausgeschöpfte Möglichkeiten der Mängelbeseitigung enthalten.

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Überlastungsanzeige im odt-Format, für die, die das zu Hause machen wollen und mit OpenOffice oder LibreOffice arbeiten. Überlastungsanzeige im odt-Format


Ergebnis der Tarifverhandlungen 2019 – 2021

Für die Jahre 2019 – 2021 wurden die Tarifverhandlungen abgeschlossen.

Das Tarifergebnis ist sehr umfangreich und enthält zahlreiche Änderungen der AVR.

Das gesamte Ergebnis kann hier nachgelesen werden:

Ergebnisse der Tarifverhandlungen 2019 – 2021

Ergebnisse der Tarifverhandlungen 2019 – 2021 – Die AVR-Änderungen im Wortlaut

Entgelttabellen

Tabelle der Zeitzuschläge ab Juli bis Dezember 2025

Tabelle der Grundentgelte ab Juli bis Dezember 2025

Tabelle der Zeitzuschläge ab April bis Juni 2025

Tabelle der Grundentgelte ab April bis Juni 2025

Tabelle der Grundentgelte ab Januar bis März 2025

Tabelle der Zeitzuschläge ab Januar 2024

Tabelle der Grundentgelte ab Januar bis Dezember 2024