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Tarifabschluss 2025

Die wesentlichen Regelungen:

  • Tariferhöhung um 4,5 % zum 1. April 2025
  • Tariferhöhung um 3 % zum 1. Juli 2025
  • Höhere Gutschriften für freiwilliges “Kommen aus dem Frei” und zukünftig auch für jeden vom Dienstgeber veranlassten Diensttausch.
Normale DiensteDienste an Samstagen,
Sonntagen oder Feiertagen
1. Dienst im Monat50 €60 €
2. Dienst im Monat60 €70 €
Ab dem 3. Dienst im Monat70 €80 €
  • Ab 2026 gibt es einheitlich 31 Tage Urlaub im Jahr für alle Mitarbeitenden. Besitzstände bleiben gewahrt.
  • Der gesamte Tarifabschluss im Wortlaut:

Tarifabschluss 2023 / 24

Die wesentlichen Regelungen:

  • Tariferhöhung um 4 % zum 1. Januar 2023
  • Tariferhöhung um 1,5 % zum 1. September 2023
  • Tariferhöhung um 2,5 % zum 1. Januar 2024
  • Monatliche Zulage für Pflegetätigkeiten i.H.v. 150 € für die Entgeltgruppen 3 und 4 zum 1. Januar 2023 und Dynamisierung dieser Zulage ab 1. September 2023.
  • Monatliche Zulage für Fachkräfte in der Entgeltgruppe 7 i.H.v. 25 % der Differenz zur Entgeltgruppe 8 zum 1. Januar 2023.
  • Monatliche Zulage für Fachkräfte in der Entgeltgruppe 7 i.H.v. 50 % der Differenz zur Entgeltgruppe 8 zum 1. Januar 2024
  • Erhöhung der Schichtzulage auf 50 € zum 1. Januar 2024 und Dynamisierung der Zulage.
  • Tarifliche Zuschläge für den 24. Dezember ab 14 Uhr i.H.v. 45 % ab 2023. Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, beträgt der Zuschläge ganztägig 60 %.
  • Verbesserung der Jubiläum-Zuwendungen zum 1. Januar 2023.
  • Nachtstunden, die zum Erreichen des Zusatzurlaub nicht benötigt werden, werden ins nächste Jahr übertragen.
  • Der gesamte Tarifabschluss im Wortlaut:

Tarifabschluss 2022 und weitere Neuregelungen in den AVR

Die AK DWBO hat vor einigen Tagen das Ergebnis der Tarifverhandlungen für das Jahr 2022 vorgelegt.

Die Regelungen im Kurzüberblick:

  • Entgelterhöhungen

+ 1,6 % zum 1. Januar 2022

+ 0,6 % zum 1. Oktober 2022

  • Urlaub

30 Tage Erholungsurlaub für alle. Es gibt Besitzstandsregelungen, für die, die nach der alten Regelung bessergestellt sind.

  • Zusatzurlaub aus Nachtarbeit.

Ab 2022 entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub im laufenden Kalenderjahr und nicht wie bisher im darauffolgenden Jahr. Er muss dann auch im laufenden Kalender genommen werden.

Damit entsteht 2022 ein (einmaliger) Anspruch auf doppelten Zusatzurlaub, nämlich dem aus 2021 und dem aus 2022.

  • Weitere Erfahrungsstufen ab 2023

Für die Entgeltgruppe 1 bis 4 wird eine Erfahrungsstufe 2 und für die Entgeltgruppen 5 – 13 eine Erfahrungsstufe 3 eingeführt. Diese erreicht man nach 48 Monaten Verweildauer in der vorherigen Erfahrungsstufe. Die Entgelte der neuen Erfahrungsstufen werden nach einer recht komplizierten Berechnung bis 2026 stufenweise angehoben.

Überlastungsanzeige

Ein Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn irgendein Umstand zu unmittelbaren und erheblichen Gefahren für Personen führt. Denn nur, wenn der Arbeitgeber darüber Kenntnis erlangt, kann er auch personell, technisch oder arbeitsorganisatorisch entgegenwirken. Außerdem trägt der Arbeitnehmer das Haftungsrisiko, wenn eine solche Meldung an den Arbeitgeber unterbleibt.

In einer Überlastungsanzeige stellt ihr der Dienststellenleitung oder dem unmittelbaren Vorgesetzten schriftlich dar, dass trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Arbeit die Sicherheit und Gesundheit von BewohnerInnen oder MitarbeiterInnen objektiv in konkreten Situationen nicht mehr sichergestellt und einzelne Tätigkeiten nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Eine Überlastungsanzeige sollte mit anderen Kollegen und der MAV abgestimmt sein und bereits ausgeschöpfte Möglichkeiten der Mängelbeseitigung enthalten.

Überlastungsanzeige im doc-Format zum online-Ausfüllen und dann Ausdrucken. Überlastungsanzeige im doc-Format

Überlastungsanzeige im pdf-Format zum Ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen. Überlastungsanzeige im pdf-Format

Überlastungsanzeige im odt-Format, für die, die das zu Hause machen wollen und mit OpenOffice oder LibreOffice arbeiten. Überlastungsanzeige im odt-Format


Ergebnis der Tarifverhandlungen 2019 – 2021

Für die Jahre 2019 – 2021 wurden die Tarifverhandlungen abgeschlossen.

Das Tarifergebnis ist sehr umfangreich und enthält zahlreiche Änderungen der AVR.

Das gesamte Ergebnis kann hier nachgelesen werden:

Ergebnisse der Tarifverhandlungen 2019 – 2021

Ergebnisse der Tarifverhandlungen 2019 – 2021 – Die AVR-Änderungen im Wortlaut

Tarifrunde 2019 / 2020

Forderungen der Arbeitnehmerseite:

  • Entgelterhöhung um 6,9 % zum 1. Januar 2019, mindestens jedoch 200 €
  • Erhöhung Kinderzuschlag auf 105 €

Angebote der Arbeitgeberseite:

  • Entgelterhöhung um 1,9 % zum 1. April 2019 und 2,6 % zum 1. April 2020
  • Anhebung der Arbeitszeit von 38,5 auf 39,5 Wochenstunden
  • Streichung des Kinderzuschlages bei Besitzstandswahrung und Umlage auf alle Mitarbeitenden

Das ganze Verhandlungspapier mit weiteren Details:

Tarifrunde 2019 / 2020

Entgelttabellen

Tabelle der Zeitzuschläge ab Juli bis Dezember 2025

Tabelle der Grundentgelte ab Juli bis Dezember 2025

Tabelle der Zeitzuschläge ab April bis Juni 2025

Tabelle der Grundentgelte ab April bis Juni 2025

Tabelle der Grundentgelte ab Januar bis März 2025

Tabelle der Zeitzuschläge ab Januar 2024

Tabelle der Grundentgelte ab Januar bis Dezember 2024